Vollstreckbare Grundschulden weisen regelmäßig überschießende Rechtsmacht auf. Investoren versuchen dies zu ihren Gunsten zu nutzen.
Das OLG München äußerte in seinem in ZIP 2008, 498 = WM 2008, 688 abgedruckten Urteil vom 26.02.2008 - 5 U 5102/06 - in einem Fall, in dem ein Investor die Zwangsversteigerung- und Zwangsverwaltung aus einer Grundschuld betrieb, unter II 2c der Gründe den Verdacht , dass die abstrakte Grundschuld missbraucht wird, um intransparente Erlöse zu erzielen:
Anlass war u.a. der Umstand, dass der Investor in jenem Verfahren behauptete, der Kreditnehmer schulde Kosten von 124.106,23 €. Die Kosten betrugen 38,42 % der Hauptforderung. Der Investor trug in dem Verfahren vor:
Die Kosten von 124.106,23 € wurden mit "internen und externen Kosten" begründet:
Das OLG München hat die Zwangsvollstreckung daher für unzulässig erklärt.
Anm.: Der verkaufte Kreditnehmer einigte sich unter Mitwirkung von Rechtsanwalt Dr. Clemente im Oktober 2008 mit dem Finanzinvestor. Der Finanzinvestor erhielt statt der 564.841,26 €, die vor dem OLG München im Jahre 2007 behauptet wurden, 320.000 € gegen Übertragung aller Sicherheiten.
In einem anderen Fall wurden bei einem Darlehen in Höhe von ursprünglich 2.000.000,00 DEM = 1.022.583,76 € von dem Investor ohne nähere Darlegung "Fremdgebühren" in Höhe von 293.560,63 € geltend gemacht:
Anmerkung: Am 25.06. beliefen sich die „Fremdgebühren“ noch auf „nur“ 208.905,00 €. Die "Fremdgebühr" vom 23.02.2007 wurde allerdings nicht mit 132.315,63 € ausgewiesen, sondern mit 150.000 €:
In einem weiteren Fall wurden Kosten in Höhe von 267.680,76 ohne nähere Begründung behauptet:
In einem anderen Fall wurden Kosten in Höhe von 135.938,50 € bei einer Darlehensvaluta von 1.495.371,83 € gefordert:
Auch hier fehlte eine Aufgliederung oder Begründung.
Recht der
Sicherungsgrundschuld
von
Dr. Clemens Clemente,
Rechtsanwalt,
4. neu bearb. Aufl., 2008,
RWS Verlag GmbH, Köln,
512 Seiten, geb., 69,00 €
ISBN 978-3-8145-8129-3
Aus der Fachpresse:*
„Clementes Siche-
rungsgrundschuld ist mehr als rundum ge-
lungen.“
* Notar
Dr. Dieckmann in:
BWNotZ 2/2009
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