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BGH, Urt. v. 03.03.2008 - IX ZR 119/06
Keine Beschlagnahme mittels Pfändung aufgrund persönlichen Titels, auch wenn zuvor Zwangshypothek eingetragen wurde.
Leitsätze:
Die amtlichen Leitsätze der Entscheidung lauten:
a) Die Pfändung von Mietforderungen im Wege der Zwangsvollstreckung aus einem persönlichen Titel führt auch dann nicht zur (relativen) Unwirksamkeit zeitlich vorangehender Verfügungen über diese Forderungen, wenn der Vollstreckungsgläubiger zuvor die Eintragung einer Zwangshypothek bewirkt hatte.
b) Der Inhaber einer Zwangshypothek, der sich durch Pfändung von Mieten aus dem Grundstück befriedigen will, benötigt einen dinglichen Titel.
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Neuauflage 2008
Recht der
Sicherungs-grundschuld

von
Dr. Clemens Clemente,
Rechtsanwalt in München
4. neu bearb. Aufl., 2008,
RWS Verlag GmbH, Köln,
512 Seiten, geb., 69,00 €
ISBN 978-3-8145-8129-3 |